Clevere Zwischenlösung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen
In einem zunehmend umkämpften Elektroauto-Markt setzt Volkswagen auf ein neues Angebot: Neben klassischen Neuwagen-Leasingverträgen und Finanzierungslösungen bietet der Konzern nun auch Leasingangebote für junge gebrauchte ID.-Modelle an. Damit reagiert VW auf zwei Trends zugleich: die steigende Bedeutung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach günstigen E-Mobilitätslösungen mit kalkulierbarer Belastung.
Warum „junge gebrauchte“?
Volkswagen nutzt mit dieser Strategie Fahrzeuge, die bereits gebraucht sind – typischerweise Rückläufer aus Leasingverträgen oder kurzfristig gefahrene Modelle – aber noch relativ neu und technisch auf dem aktuellen Stand: junge Gebrauchte. Das Konzept entspricht dem bewährten „Junge Gebrauchtwagendirekt“ – einem Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, über das sofort verfügbare Gebrauchtfahrzeuge online ausgewählt und reserviert werden können.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Käufer oder Leasingnehmer sparen gegenüber einem neuen Fahrzeug, profitieren jedoch von moderner Technik, Garantieansprüchen und planbaren Kosten. VW bewirbt das Programm mit „Attraktives ID. Sonderleasing für viele gebrauchte ID. Modelle“.
Welche Modelle sind betroffen?
Laut VW sind vor allem ausgewählte Modelle der ID.-Reihe in den Leasingprogrammen für gebrauchte Fahrzeuge vertreten. Genannt werden explizit:
- ID.4
- ID.7
- ID.7 Tourer
Diese Modelle sind Teil der „Leasingangebote für gebrauchte ID. Modelle“.
Darüber hinaus ist in Händler-Angeboten auch vom ID.3 als geleastem Gebrauchtmodell die Rede.
Ein Autohaus in Rostock weist explizit auf Leasingangebote für junge ID-Modelle hin und nennt konkrete Konditionen (siehe weiter unten).
Konditionen & technische Details
Einige Händler und regionale VW-Betriebe veröffentlichen bereits konkrete Beispiele, die verdeutlichen, wie das neue Angebot aussehen kann:
- In Rostock werden Leasingangebote für junge ID-Modelle mit 48 Monaten Laufzeit, 10.000 km/Jahr und Sonderzahlungen von z. B. 3.450 €, 3.600 €, 4.500 € oder 5.550 € genannt (plus Überführungskosten und Zulassung).
- Ein Händler bietet einen gebrauchten VW ID.3 Pro (Preis 24.750 €) mit 0 € Sonderzahlung, 36 Monaten Laufzeit und einer Leasingrate von 224 €/Monat an – das Angebot inkludiert optional Wartung und Inspektion für zusätzlich 26,70 €/Monat.
- Für den ID.7 Tourer GTX wird in einem Leasingportal eine Rate von 425 €/Monat angegeben bei 48 Monaten Laufzeit und 10.000 km/Jahr.
Zu beachten ist: VW spricht von Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr für solche Leasingangebote. Das heißt, auch wenn das Fahrzeug bereits gebraucht ist, bleibt eine Restgarantie erhalten, sofern das Auto noch nicht fünf Jahre alt ist.
Stärken und Herausforderungen des Konzepts
Chancen
- Kostenersparnis gegenüber Neuwagen bei gleichzeitigem Zugang zu aktueller Technik
- Planbare Raten ohne Sorgen um Wertverlust als Eigentümer
- Restgarantie bis zum fünften Fahrzeugjahr macht das Risiko überschaubar
- Flexibilität: für Privatkunden wie für gewerbliche Nutzer interessant
Risiken & offene Fragen
- Bonitätsprüfung bleibt Voraussetzung – auch für gebrauchte Modelle
- Der Zustand des einzelnen Fahrzeugs, etwa Akkuverschleiß bei Elektrofahrzeugen, wird wichtiger
- Verfügbarkeit: Nicht jeder Händler oder Standort wird gleich viele gebrauchte ID.-Modelle anbieten
- Die Sonderzahlung (Anzahlung) kann je nach Angebot hoch ausfallen
- Bei größeren Schäden am Fahrzeug bei Rückgabe drohen Zusatzkosten – wie bei klassischem Leasing
Einordnung im Geschäftskontext
Volkswagen Leasing GmbH ist für das Neuwagen- und Gebrauchtwagen-Leasing im VW-Konzern zuständig und agiert in Deutschland, Italien und Polen. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die Bilanzsumme laut Geschäftsbericht 60,656 Milliarden Euro. Die zunehmende Bedeutung des Privatkundengeschäfts ist Teil der Strategie – das Leasing junger Gebrauchtwagen dient als weiteren Baustein.
Mit der Erweiterung des Leasings in den Gebrauchtwagenbereich greift VW auch ein zentrales Mobilitätsversprechen auf: Produkte und Dienste rund um Nutzung statt Besitz. Die Bereitschaft, das Modell auf Elektromodelle auszuweiten, zeigt, dass VW Elektromobilität nicht mehr allein über Neufahrzeuge vermarkten will.
Ausblick & Bedeutung für Käufer
Wer aktuell auf der Suche nach einem elektrischen VW ist, muss nicht mehr zwingend Neuwagen-Leasing oder Barkauf wählen. Das Angebot für junge gebrauchte ID.-Modelle könnte in vielen Fällen ein attraktiver Kompromiss sein: elektrisch fahren, moderne Ausstattung, höhere finanzielle Planbarkeit und geringeres Risiko gegenüber dem direkten Kauf eines gebrauchten Autos.
Ob sich das Angebot in Deutschland (oder Österreich/Schweiz) zeitnah in ähnlicher Form durchsetzt, dürfte auch von der Verfügbarkeit gebrauchter ID.-Modelle und von regionalen Händlerstrategien abhängen. Für interessierte Käufer lohnt es sich, regelmäßig die „Junge Gebrauchtwagendirekt“-Sektion auf volkswagen.de zu beobachten und Angebote bei lokalen VW-Vertragspartnern anzufragen.
Kritische Nachfrage: Warum fallen bei jungen gebrauchten ID.-Modellen erneut Überführungskosten an?
Bei Leasingangeboten für „junge gebrauchte“ ID.-Modelle sorgt ein Detail häufig für Irritation: die erneut ausgewiesenen Überführungskosten. Schließlich wurde das Fahrzeug bereits einmal ausgeliefert – die Kosten für Transport und Aufbereitung scheinen also bereits durch den Erstbesitzer oder das erste Leasing abgegolten.
Volkswagen und die angeschlossenen Händler begründen die erneute Berechnung jedoch damit, dass es sich nicht um die ursprünglichen Werksüberführungskosten, sondern um neue Bereitstellungskosten handelt. Diese umfassen:
- den Transport vom bisherigen Standort oder Händler zum neuen Vertragshändler oder Kunden,
- die technische Aufbereitung und Reinigung des Gebrauchtwagens,
- ggf. Software-Updates oder kleinere Instandsetzungen,
- sowie die Zulassung auf den neuen Leasingnehmer.
Rechtlich und buchhalterisch wird das Fahrzeug beim Wiederleasing wie ein „neues Objekt“ behandelt, da ein neuer Leasingvertrag mit eigenständiger Laufzeit, Bewertung und Restwertkalkulation entsteht. Daher werden die Bereitstellungskosten erneut ausgewiesen – auch wenn das Fahrzeug schon einmal im Umlauf war.
Kritiker halten die Praxis für wenig kundenfreundlich, weil der Begriff „Überführungskosten“ suggeriert, es handle sich um denselben Posten wie beim Neuwagen. Transparenter wäre laut Verbraucherschützern eine Unterscheidung zwischen „Erstüberführung“ und „Bereitstellungskosten beim Wiederleasing“.
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