E-Auto-Leasing: Die Rückgabe im Fokus – Fallen, Kosten und der Batteriezustand

Das Privat-Leasing von Elektroautos boomt, lockt mit scheinbar günstigen Raten und der Aussicht auf stets neue Technologie. Doch die Rückgabe eines Stromers birgt spezielle Risiken und Kostenfallen, die Leasingnehmer unbedingt kennen müssen. Nur wer die Besonderheiten der E-Mobilität im Leasingvertrag beachtet, vermeidet das böse Erwachen.

Der Traum vom günstigen E-Auto endet oft mit dem Rückgabeprotokoll. Insbesondere das Kilometer-Leasing – die gängige Vertragsform – kann zum teuren Bumerang werden, wenn die spezifischen Faktoren der Elektromobilität ignoriert werden.

Die E-Auto-spezifischen Kostenfallen im Kilometer-Leasing

Auch beim E-Auto gilt: Niedrige Raten basieren oft auf unrealistischen Annahmen. Der bereits in einem früheren Beitrag (Das E-Auto-Leasing-Märchen: Niedrige Raten, böses Erwachen?) thematisierte Kniff der kalkulierten Kilometer-Diät trifft E-Auto-Fahrer besonders hart. Wer mehr fährt, zahlt teuer nach.

Zusätzlich zu den standardmäßigen Fallen (Anzahlung, Überführungskosten) lauern beim E-Auto weitere Fallstricke:

1. Der Zustand des Akkus (State of Health – SoH)

Die Batterie ist das Herzstück des Elektroautos und der größte Wertträger.

  • Die Kostenfalle: Einige Leasingverträge enthalten Klauseln zum Mindestzustand des Akkus (SoH) bei der Rückgabe (z. B. 70 % oder 80 % der ursprünglichen Kapazität). Ist die Degradation höher als vertraglich vereinbart, kann der Leasinggeber eine hohe Minderwertforderung stellen.
  • Achten Sie auf: Prüfen Sie den Vertrag genau, ob eine SoH-Garantie definiert ist und wie diese bei Rückgabe gemessen wird.

2. Ladezubehör und Ladestruktur

Ein Elektroauto kommt mit spezifischem Zubehör, das bei der Rückgabe vollständig vorhanden und unbeschädigt sein muss.

  • Die Kostenfalle: Fehlendes Ladezubehör (Ladekabel für Schuko/Wallbox, Typ 2-Kabel) oder eine beschädigte mobile Ladeeinheit führen zu erheblichen Nachforderungen. Die Kosten für ein verlorenes Originalkabel sind oft unerwartet hoch.
  • Achten Sie auf: Stellen Sie sicher, dass alle mitgelieferten Kabel und Adapter in einwandfreiem Zustand sind und mit dem Auto zurückgegeben werden.

3. Spezifische Wartungsanforderungen

Obwohl E-Autos als wartungsärmer gelten, gibt es spezifische Anforderungen, die oft an Vertragswerkstätten gebunden sind.

  • Die Kostenfalle: Wurden vorgeschriebene Akku-Checks oder spezielle Inspektionen (z. B. im Zwei-Jahres-Rhythmus) nicht in der autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt, kann dies als Verletzung der Vertragspflicht ausgelegt werden und zu Abzügen führen.
  • Achten Sie auf: Halten Sie das Serviceheft oder die digitale Servicehistorie penibel aktuell und führen Sie alle Arbeiten nach Herstellervorgabe durch.

Die Fahrzeugrückgabe: Der E-Auto-Check

Bei der finalen Übergabe des E-Autos gelten die allgemeinen Regeln für Gebrauchsspuren, jedoch mit besonderem Fokus auf diese Punkte:

Prüfpunkt E-AutoWas gilt als normaler Verschleiß?Was gilt als übermäßiger Verschleiß / Kostenfalle?
Lack / KarosserieLeichte Steinschläge an der Front, kleine Kratzer im Ladebereich.Tiefe Kratzer (bis auf die Grundierung), Beulen, die Smart Repair übersteigen.
Felgen / ReifenNormale Profilabnutzung. E-Autos verschleißen Reifen durch ihr höheres Gewicht oft schneller!Tiefe Schrammen/Bordsteinschäden an Leichtmetallfelgen, Unterschreitung der Mindestprofiltiefe (oft 3 mm).
Ladebuchse / KlappeLeichte Abnutzung der Ladeklappe durch Öffnen/Schließen.Beschädigungen an der Ladebuchse (z. B. durch Gewaltanwendung oder Sturzschäden), die eine Funktionseinschränkung bedeuten.
InnenraumLeichte Abdrücke auf Sitzen.Brandlöcher, tiefe Schnitte in Polstern, starke, nicht entfernbare Gerüche.
DokumentationVollständiges Serviceheft, Fahrzeugpapiere.Fehlendes Ladezubehör, unvollständige Wartungsnachweise.

Expertenrat: Führen Sie eine Vorab-Begutachtung bei einem unabhängigen Sachverständigen (z. B. DEKRA, TÜV) durch. Die Kosten dafür sind meist geringer als die potenziellen Nachforderungen des Leasinggebers.

Das unkalkulierbare Restwertrisiko beim E-Auto (Achtung bei Restwert-Leasing!)

Die Technologieentwicklung bei Elektroautos schreitet rasant voran (Batteriekapazität, Ladeleistung, neue Modelle). Dies führt zu einem erhöhten Restwertrisiko im Vergleich zu Verbrennern.

  • Kilometer-Leasing (Empfehlung): Hier trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Sie zahlen nur für die tatsächliche Nutzung und den vertragsgemäßen Zustand.
  • Restwert-Leasing (Gefahr): Bei dieser Form trägt der Leasingnehmer die Verantwortung, wenn der tatsächliche Marktwert des Autos bei Rückgabe unter dem im Vertrag kalkulierten Restwert liegt. Angesichts des schnellen technologischen Wandels bei E-Autos kann diese Differenz (Minderwert) existenzbedrohend sein und mehrere Tausend Euro betragen.

Genereller Appell: Lassen Sie sich beim E-Auto-Leasing nicht von niedrigen Monatsraten blenden. Addieren Sie alle Kosten (Anzahlung, Überführung, geschätzte Mehr-km) und prüfen Sie den Vertrag auf spezifische Akku-Klauseln. Nur das transparente Kilometer-Leasing bietet hier eine kalkulierbare Sicherheit.

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